26. November 2009
14:00 - 15:30
Workshop
Recht 2.0: Rechtsrisiken für die politische Kommunikation
Sollte sich ein Bundestagsabgeordneter juristisch wehren, wenn ihn ein enttäuschter Wähler in seinem Weblog kritisiert? Darf die CDU mit dem Begriff SPD als Google-Adwords werben? Und wie weit dürfen politische Kampagnen gehen? Auch nach der Bundestagswahl haben solche Rechtsfragen Konjunktur. Zu wichtig ist Politikern und Parteien ihre Wahrnehmung im Internet. Schließlich recherchieren rund 40 Millionen Internetnutzer in Deutschland online, um sich zu informieren.
Moderne Rechtsberatung versteht sich als Reputationsmanagement. Ziel ist es, mit Rechtsmitteln die Außenwahrnehmung auch politischer Akteure zu managen. Dabei geht es um zwei Absichten: Positive Aufmerksamkeit zu steigern (etwa für Markennamen) und negativer Aufmerksamkeit (etwa unlauteren Äußerungen) wirksam entgegen zu treten.
Der Workshop "Recht 2.0: Rechtsrisiken für die politische Kommunikation" soll politische Führungspersönlichkeiten im Umgang mit alltäglichen Kommunikationsrisiken schulen. Es soll sichtbar werden, wann Rechtsmittel wirksam sind und wann nicht. Auch wird gezeigt, wie weit politische Öffentlichkeitsarbeit gehen darf.






















